Wärmeversorgung
in Herbrechtingen
Herbrechtingen setzt seit Jahrzehnten auf eine moderne und nachhaltige Energieversorgung. Von den ersten dezentralen Heizungen über die Gründung der Technischen Werke Herbrechtingen bis hin zu den heutigen Nahwärmenetzen: unsere Wärmeversorgung verbindet Tradition mit Zukunft.
Unsere Wärmeversorgung
im Wandel
Tarife Nahwärmeversorgung
Fernwärmepreise sowie ergänzende Bedingungen für die Nahwärmeversorgung in Herbrechtingen.
Bolheimer Straße
Der Jahresbereitstellungspreis beträgt
| ab | Grundpreis netto | Grundpreis brutto |
|---|---|---|
| 01.01.2021 | 466,78 € / Jahr | 555,47 € / Jahr |
| 01.01.2025 | 600,72 € / Jahr | 714,86 € / Jahr |
Der Arbeitspreis für die abgenommene Wärmemenge beträgt
| ab | Arbeitspreis netto | Arbeitspreis brutto |
|---|---|---|
| 01.01.2021 | 7,44 Cent/kWh | 8,854 Cent / kWh |
| 01.01.2025 | 13,814 Cent/kWh | 16,439 Cent / kWh |
Herbrechtingen-Süd und Stockbrunnen
Der Jahresgrundpreis (bei Übergabestationen bis 15 kW und Vertrag ab 01.01.2021, Vertrag vor 01.01.2021 bis 20 kW) beträgt
| ab | Grundpreis netto | Grundpreis brutto |
|---|---|---|
| 01.01.2021 | 360,23 € / Jahr | 428,67 € / Jahr |
| 01.01.2025 | 463,60 € / Jahr | 551,68 € / Jahr |
Der Jahresgrundpreis (bei Übergabestationen ab 16 kW und Vertrag ab 01.01.2021, Vertrag vor 01.01.2021 ab 21 kW) beträgt
| ab | Grundpreis netto | Grundpreis brutto |
|---|---|---|
| 01.01.2021 | 24,70 € / Jahr / kW | 29,39 € / Jahr / kW |
| 01.01.2025 | 31,79 € / Jahr / kW | 37,83 € / Jahr / kW |
Der Arbeitspreis für die abgenommene Wärmemenge beträgt
| ab | Arbeitspreis netto | Arbeitspreis brutto |
|---|---|---|
| 01.01.2021 | 7,37 Cent / kWh | 8,77 Cent / kWh |
| 01.01.2025 | 14,108 Cent / kWh | 16,789Cent / kWh |
Bolheimer Straße
Baukostenzuschuss, Anschlusskosten
Baukostenzuschuss (BKZ), Hausanschlusskosten (HAK), Kosten für die Übergabestation (ÜST)
- Der Kunde zahlt für den Anschluss an das Fernwärmenetz einen einmaligen Baukostenzuschuss von pauschal 1.585,00 EUR netto zuzügl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Zwischen den Parteien besteht Einigkeit, dass die Regelungen des § 9 der AVBFernwärmeV zur Berechnung des Baukostenzuschusses keine Anwendung findet. Der BKZ wird mit dem Zeitpunkt der Fertigstellung des Hausanschlusses fällig.
- Die Hausanschlusskosten betragen bis zu 5 Trassenmeter pauschal 588,00 EUR netto zuzügl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Die Meterpauschale für die 5 m überschreitende Hausanschlusslänge je laufender Trassenmeter beträgt 117,50 EUR netto zuzügl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Bezüglich der Anwendbarkeit der AVBFernwärmeV gelten sinngemäß die unter §3 Abs. 1 getroffenen Vereinbarungen.
- Abweichend von § 12 der AVBFernwärmeV errichten und unterhalten die TWH die Hausübergabestation. Die Kosten hierfür betragen pauschal 1560,00 EUR netto zuzügl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer.
- Der BKZ, die HAK und die ÜST werden gemeinsam in Rechnung gestellt.
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