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Wärmeversorgung

in Herbrechtingen

Herbrechtingen setzt seit Jahrzehnten auf eine moderne und nachhaltige Energieversorgung. Von den ersten dezentralen Heizungen über die Gründung der Technischen Werke Herbrechtingen bis hin zu den heutigen Nahwärmenetzen: unsere Wärmeversorgung verbindet Tradition mit Zukunft.

Unsere Wärmeversorgung

im Wandel

Tarife Nahwärmeversorgung

Fernwärmepreise sowie ergänzende Bedingungen für die Nahwärmeversorgung in Herbrechtingen.

Bolheimer Straße

Der Jahresbereitstellungspreis beträgt

ab Grundpreis netto Grundpreis brutto
01.01.2021 466,78 € / Jahr 555,47 € / Jahr
01.01.2025 600,72 € / Jahr 714,86 € / Jahr

 

Der Arbeitspreis für die abgenommene Wärmemenge beträgt

ab Arbeitspreis netto Arbeitspreis brutto
01.01.2021 7,44 Cent/kWh 8,854 Cent / kWh
01.01.2025 13,814 Cent/kWh 16,439 Cent / kWh

Herbrechtingen-Süd und Stockbrunnen

Der Jahresgrundpreis (bei Übergabestationen bis 15 kW und Vertrag ab 01.01.2021, Vertrag vor 01.01.2021 bis 20 kW) beträgt

ab Grundpreis netto Grundpreis brutto
01.01.2021 360,23 € / Jahr 428,67 € / Jahr
01.01.2025 463,60 € / Jahr 551,68 € / Jahr

 

Der Jahresgrundpreis (bei Übergabestationen ab 16 kW und Vertrag ab 01.01.2021, Vertrag vor 01.01.2021 ab 21 kW) beträgt

ab Grundpreis netto Grundpreis brutto
01.01.2021 24,70 € / Jahr / kW 29,39 € / Jahr / kW
01.01.2025 31,79 € / Jahr / kW 37,83 € / Jahr / kW

 

Der Arbeitspreis für die abgenommene Wärmemenge beträgt

ab Arbeitspreis netto Arbeitspreis brutto
01.01.2021 7,37 Cent / kWh 8,77 Cent / kWh
01.01.2025 14,108 Cent / kWh 16,789Cent / kWh

323,04 KB

Bolheimer Straße

Baukostenzuschuss, Anschlusskosten

Baukostenzuschuss (BKZ), Hausanschlusskosten (HAK), Kosten für die Übergabestation (ÜST)

  1. Der Kunde zahlt für den Anschluss an das Fernwärmenetz einen einmaligen Baukostenzuschuss von pauschal 1.585,00 EUR netto zuzügl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Zwischen den Parteien besteht Einigkeit, dass die Regelungen des § 9 der AVBFernwärmeV zur Berechnung des Baukostenzuschusses keine Anwendung findet. Der BKZ wird mit dem Zeitpunkt der Fertigstellung des Hausanschlusses fällig.
  2. Die Hausanschlusskosten betragen bis zu 5 Trassenmeter pauschal 588,00 EUR netto zuzügl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer.  Die Meterpauschale für die 5 m überschreitende Hausanschlusslänge je laufender Trassenmeter beträgt 117,50 EUR netto zuzügl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Bezüglich der Anwendbarkeit der AVBFernwärmeV gelten sinngemäß die unter §3 Abs. 1 getroffenen Vereinbarungen.
  3. Abweichend von § 12 der AVBFernwärmeV errichten und unterhalten die TWH die Hausübergabestation. Die Kosten hierfür betragen pauschal 1560,00 EUR netto zuzügl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer.
  4. Der BKZ, die HAK und die ÜST werden gemeinsam in Rechnung gestellt.

Häufige Fragen

Hier finden Sie Antworten auf die am häufigsten gestellten Fragen. Schnell, übersichtlich und jederzeit für Sie verfügbar – damit Sie direkt die Informationen erhalten, die Sie brauchen.

 

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Energie sparen leicht gemacht

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