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Wasserversorgung

Seit über 100 Jahren sorgt Herbrechtingen für eine sichere und qualitativ hochwertige Trinkwasserversorgung.

Was einst mit einfachen Laufbrunnen begann, hat sich zu einem modernen Versorgungsnetz mit Tiefbrunnen, Hochbehältern und leistungsfähigen Leitungen entwickelt.

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Allgemeine Tarifpreise für die Versorgung mit Wasser

(Stand 01.07.2025)

Die TWH – Technische Werke Herbrechtingen GmbH stellen aufgrund der Allgemeinen Bedingungen für die Versorgung mit Wasser (AVBWasserV), vom 20. Juni 1980, sowie deren „Ergänzenden Bestimmungen“, Wasser zu folgenden Tarifen zur Verfügung.

I. Zählertarif

Das Entgelt für das gelieferte Wasser setzt sich aus einem Wasserpreis für das abgenommene Wasser und einem Jahresgrundpreis für die Bereitstellung der Anlagen zusammen.

1. Wasserpreis

  pro Kubikmeter (m³) netto pro Kubikmeter (m³) brutto
Wasserpreis 1,99 Euro 2,13 Euro
Bezug über Standrohre

Bei einem Wasserbezug über von der TWH zur Verfügung gestellten Standrohre betragen die Kosten wie folgt:

netto brutto
Mietpreis pro Tag 2,60 Euro 2,78 Euro
Grundpauschale (einmalig ab 1. Tag) 80,00 Euro 85,60 Euro

2. Grundpreis

Der Grundpreis wird nach der Zählergröße gestaffelt erhoben. Er beträgt bei Wasserzählern mit einer Dauerdurchfluss von

Zählergröße Jahresgrundpreis netto Jahresgrundpreis brutto
Q3=4 209,00 Euro 223,63 Euro
Q3=10 285,00 Euro 304,95 Euro
Q3=16 339,00 Euro 362,73 Euro
Q3=25 555,00 Euro 593,85 Euro
Q3=63 700,00 Euro 749,00 Euro

II. Berechnung nach Schätzung

Sollte die Messeinrichtung versagen, so wird der Verbrauch gemäß §21 der AVBWasserV geschätzt.

 

III. Wasserabgabe für Reserve- und Zusatzversorgung

1. Bei Versorgung von Kunden mit Eigenwasserversorgungsanlagen wird für die Vorhaltung von Reserve- und Zusatzwasser neben dem unter I. genannten Preis ein zusätzlicher Bereitstellungspreis erhoben.

2. Reserve- und Zusatzversorgung liegt vor, wenn der Abnehmer anstelle von Eigenförderung auf Bezug übergehen kann und eine Vorhaltung ausdrücklich wünscht.

3. Die Vorhalteleistung und der zusätzliche Bereitstellungspreis werden vertraglich vereinbart.

IV. Wasserabgabe über Standrohrzähler

Die Berechnung der Wasserabgabe über Standrohrzähler erfolgt aufgrund einer besonderen Vereinbarung.

 

V. Wasserabgabe für Feuerlöschzwecke

Die Wasserabgabe aus öffentlichen Hydranten für Feuerlöschzwecke und Feuerlöschübungszwecke erfolgt auf Basis des oben genannten Trinkwasserpreises. Die entnommene Wassermenge ist der TWH-Technische Werke Herbrechtingen GmbH schriftlich mitzuteilen.

 

VI. Umsatzsteuer

Die Bruttopreise verstehen sich einschließlich der gesetzlichen Umsatzsteuer von 7%. Diese sind aus den Nettopreisen errechnet und auf zwei Stellen hinter dem Komma gerundet.

 

VII. Abrechnung

1. Einzelheiten der Verbrauchsfeststellung, der Rechnungserteilung und der Zahlung sind in der „Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Versorgung mit Wasser (AVBWasserV)“ sowie deren „Ergänzenden Bestimmungen“ geregelt. Der Kunde erhält die AVBWasserV auf Wunsch kostenlos.

2. Der Wasserverbrauch der Kunden wir in der Regel einmal jährlich festgestellt und darüber eine Jahresrechnung erstellt. Die TWH – Technische Werke Herbrechtingen GmbH ist jedoch berechtigt in kürzeren Zeitabständen abzurechnen. Während des Abrechnungsjahres zahlt der Kunde 11 in der Regel gleichbleibende Abschlagsbeträge. Die Fälligkeit der Abschlagsbeträge wird jedem Kunden auf der Jahresrechnung und auf der Vertrags- bzw. Abschlagsbestätigung angegeben.

3. Bei einem Abrechnungszeitraum, der kürzer oder länger als 365 Tage ist, wird der Grundpreis zeitanteilig ermäßigt bzw. erhöht in Rechnung gestellt.

 

VII. Änderung der Allgemeinen Tarife

Die Allgemeinen Tarife können durch öffentliche Bekanntgabe geändert werden. Sie werden erst nach der Bekanntgabe wirksam. Änderungen der Steuersätze werden gemäß den gesetzlichen Bestimmungen wirksam.

Weitere Informationen zur Wasserversorgung

Wasserversorgung

Von Brunnen zu Leitungen

Bereits im Mittelalter nutzten die Menschen in Herbrechtingen Laufbrunnen, Marktbrunnen und Zisternen. Im 19. Jahrhundert ersetzten erste gusseiserne Leitungen die alten Holz- und Tonrohre – ein entscheidender Schritt hin zur modernen Infrastruktur.

1898: Start der öffentlichen Wasserversorgung

Mit dem Bau des Pumpwerks „Stockbrunnen“ wurde die zentrale Wasserversorgung eingeführt. Von dort gelangte das Wasser über Druckleitungen zum ersten Schießberg-Hochbehälter.

Ausbau in der Nachkriegszeit

  • 1929: Modernisierung des Stockbrunnen-Pumpwerks.
  • 1949/50: Erweiterung durch Sickergalerien und Neubau des Hochbehälters Pfaffenplatz auf dem Buigen.

Kooperation mit dem Zweckverband

Seit den 1950er-Jahren wird Herbrechtingen zusätzlich über den Zweckverband Wasserversorgung Ostalb versorgt.
Wichtige Anlage:

  • Pumpwerk Bolheim (1956–58, erneuert 1993–97) mit drei Tiefbrunnen (21 m Tiefe, jeweils ca. 33 l/s Förderleistung).

Moderne Netzinfrastruktur

Heute ist Herbrechtingen über leistungsfähige Druckleitungen an die regionale Versorgung angeschlossen. Die Technische Werke Herbrechtingen GmbH (TWH), gegründet 1999, betreut seitdem die Wasserversorgung vor Ort.

Nachhaltigkeit im Fokus

Seit 1989 wird zusätzlich eine Wasserkraftanlage an der Brenz betrieben, die regenerative Energie für den Betrieb liefert – ein wichtiger Beitrag zu Klimaschutz und Versorgungssicherheit.

 

Die Entwicklung der Wasserversorgung in Herbrechtingen zeigt eindrucksvoll den Wandel von einfachen Brunnen hin zu einer zukunftssicheren, modernen Infrastruktur. Dank Pumpwerken, Hochbehältern und einem weit verzweigten Netz genießen Bürgerinnen und Bürger heute jederzeit Trinkwasser in bester Qualität.

Häufige Fragen

Hier finden Sie Antworten auf die am häufigsten gestellten Fragen. Schnell, übersichtlich und jederzeit für Sie verfügbar – damit Sie direkt die Informationen erhalten, die Sie brauchen.

 

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